back...Die Umstände des Freispruchs der Eugenia Pol
Am 14. Januar 1949 fand vor dem Bezirksgericht in Lodz eine Gerichtsverhandlung statt, in der die Familie Pohl (Jan, seine Frau Janina und ihre Kinder Mieczysław und Eugenia, die berüchtigte Aufseherin des deutschen Konzentrationslagers für polnische Kinder an der ul. Przemysłowa in Lodz), die angeklagt war, während des Zweiten Weltkriegs der Deutschen Volksliste beigetreten zu sein, freigesprochen wurde. Rechtsgrundlage für das Verfahren war das Dekret vom 28. Juni 1946 Über die strafrechtliche Verantwortung für das Abschwören von der Staatsangehörigkeit während der Kriegszeit 1939-1945, der letzte in einer Reihe von wesentlichen Rechtsakten, mit denen die kommunistischen Behörden versuchten, diese Frage zu regeln.
Bei der Gerichtsverhandlung handelte es sich um eine Routineverhandlung, bei der nur die von der Familie selbst benannten Zeugen aussagten. Ihre Zeugenaussagen sprachen für die Familie Pohl, da sie zahlreiche Belege für ihre angeblich polenfreundliche Einstellung lieferten (Fürsprache für Polinnen und Polen bei den deutschen Behörden, Verstecken von Personen und Aufbewahrung ihrer Habseligkeiten usw.). In diesen Zeugenaussagen wurde auch thematisiert, dass die Familie der Deutschen Volksliste aufgrund von Einschüchterung und Angst vor Repressalien beitrat (der Vater der Familie, Jan Pohl, war Schlesier und wurde aus diesem Grund von der Besatzungsverwaltung als polonisierter Deutscher betrachtet), aber dies klang vor allem in den von den Angeklagten abgegebenen Erklärungen an, die geradezu die Androhung der physischen Liquidierung erwähnten. Es ist anzumerken, dass sich die Zeugen hauptsächlich auf die Person Jan Pohls konzentrierten (was sich in der Haltung des Staatsanwalts widerspiegelte, der für die Verurteilung der anderen Familienmitglieder plädierte und die Beurteilung der Schuld Jans dem Gericht überließ), und zumindest einige von ihnen standen in einer persönlichen Beziehung zu der Familie (Bronisława Gromek war sogar ein Verwandter von Janina, was beide jedoch verschwiegen).
Die Tatsache, dass Eugenia Pohl als Aufseherin im Lager an der ul. Przemysłowa tätig war und dies verheimlicht hatte, kam während des Verfahrens nicht ans Licht. Es ist jedoch bezeichnend, dass sie nicht in der Lage war, konkrete Argumente für ihre würdevolle Haltung während der Besatzungszeit vorzubringen. Ihre Erklärungen und der Inhalt ihres zuvor eingereichten Rehabilitationsantrags hatten einen ziemlich lakonischen Charakter. Das letztgenannte Dokument enthielt jedoch eine Behauptung, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit im Lager grotesk klang: „Ich bin Polin und habe das Polnische Volk weder in Gedanken noch in Taten verraten.” Die Zeugenaussagen zugunsten der Familie als Ganzes reichten jedoch aus, um sie freizusprechen.
Interessanterweise taucht Eugenia Pohls Name (im Allgemeinen in der Form von Genowefa Pohl) auch in den Akten der Untersuchung bezüglich des Lagers an der ul. Przemysłowa auf, die von der Untersuchungsrichterin Sabina Krzyżanowska etwa zur selben Zeit durchgeführt wurde. Diese war jedoch nicht in der Lage, den Aufenthaltsort der Pohl zu ermitteln, und es wurden keinerlei Konsequenzen gegen die damalige Aufseherin verhängt.
Außerdem finden sich in den Registerbüchern des Arbeitslagers in Sikawa und der Gefängnisse in Łęczyca und an der ul. Kopernika in Lodz, die aus dieser Zeit stammen, Informationen über weibliche Häftlinge mit dem Vor- und Nachnamen Eugenia Pohl, die dort inhaftiert waren, weil sie der Deutschen Volksliste beigetreten waren. Ein Einblick in ihre detaillierten Personalien ermöglicht es jedoch festzustellen, dass diese Übereinstimmung rein zufällig ist.
Das Motiv des Rehabilitierungsprozesses tauchte im laufenden Prozess in den 70er Jahren über die Lagertätigkeit von Eugenia Pohl (die damals diese Version ihres Nachnamens benutzte) wieder auf, sowohl in den von ihr selbst abgegebenen Erklärungen als auch in den Aussagen zweier Zeugen, die bereits während des Verfahrens in den 40er Jahren erschienen waren. Aus den Ausführungen der ehemaligen Aufseherin lässt sich ableiten, dass die Angst vor dem Verlust des Eigentums eine wichtige Rolle bei dem Beitritt der Familie zur Deutschen Volksliste gespielt haben muss, obwohl dieses Thema während des Rehabilitationsprozesses nicht zum Vorschein kam. Stattdessen wiederholten die Zeugen im Wesentlichen ihre Schilderungen aus den Jahren zuvor und behaupteten, dass sie damals nichts über Eugenias Arbeit im Lager wussten und höchstens die Information hatten, dass sie „bei den Kindern” arbeitete.