Fakten über das Lager
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Faktenüber das Lager

1.Das Polen-Jugendverwahrlager der Sicherheitspolizei in Litzmannstadt wurde am 1. Dezember 1942 von der deutschen Besatzungsmacht errichtet; die ersten kleinen Häftlinge wurden bereits wenige Tage später, am 11. Dezember, dorthin transportiert.

2.Als mögliche Standorte für das Lager zogen die Deutschen zunächst das Franziskanerkloster in Łagiewniki bei Litzmannstadt und einen Gutshof im Dorf Dzierzazna bei Görnau in Betracht. Die endgültige Auswahl des vom Litzmannstadt Getto abgegrenzten Gebiets wurde unter anderem vom Oberbürgermeister von Litzmannstadt, Werner Ventzki, und dem örtlichen Chef der deutschen Kriminalpolizei, SS-Sturmbannführer Friedrich Camillo Ehrlich, unterstützt.

3.Für die Zwecke des Lagers wurde innerhalb des Gettos ein Bereich zwischen den folgenden Straßen abgegrenzt: Górnicza (Tristanstraβe), Emilii Plater (Gunterstraβe), Przemysłowa (Fauststraβe) i Bracka (König-Marke-Straβe).         


4.Das Gelände des Lagers wurde gegen mögliche Fluchtversuche mit einem hohen Holzzaun mit Wachtürmen und darüber gespanntem Stacheldraht gesichert. Die östliche Grenze des Lagers bildete die Mauer des jüdischen Friedhofs.

5.Die Organisation des Polen-Jugendverwahrlagers orientierte sich an dem im deutschen Moringen errichteten Jungenlager.

6.Der offizielle Grund für die Einrichtung eines Lagers für polnische Jugendliche durch die Deutschen war  das (vermeintliche) "Problem" der unbegleiteten polnischen Kinder und ihr angeblich negativer Einfluss auf deutsche Kinder. Zum „Problem“ wurden also Kinder, die einen oder beide Elternteile durch Hinrichtung, Verhaftung oder Verbannung zur Zwangsarbeit verloren hatten.

 

7.Kinder trafen auch wegen der Beteiligung ihrer Eltern an der Widerstandsbewegung, wegen ihrer Religionszugehörigkeit (Kinder von Ernsten Bibelforschern   ) oder wegen der Verweigerung ihrer Eltern, die Volksliste zu unterschreiben, ins Lager. Auch waren dort Waisenkinder, Kinder, die aufgrund schwieriger Lebensumstände dazu gezwungen waren, kleinere Vergehen zu begehen, und auch Kinder mit Behinderungen oder Kinder, die einfach auf der Straße wegen „Landstreicherei“ ergriffen wurden, waren dort inhaftiert.

8.Lagerkommandant war der Chef der Kriminalpolizei in Litzmannstadt, SS-Sturmbannführer Friedrich Camillo Ehrlich; in seinem Auftrag übten nacheinander folgende Person Macht aus: Hans Heinrich Fuge, Arno Wruck und Karl Enders. Das Lagerpersonal bestand aus SS-Angehörigen, Polizeibeamten und Zivilarbeitern.

9.Das Lager wurde in zwei Teile unterteilt - einen für Mädchen und einen für Jungen. Der zweite Teil nahm etwa ¾ der Fläche des Polen-Jugendverwahrlagers ein.

10.Im Lager waren sowohl Säuglinge als auch ältere Kinder bis 16 Jahre untergebracht. Bei Erreichen der oberen Altersgrenze wurden die Jugendlichen in Konzentrationslager für Erwachsene oder zur Zwangsarbeit verlagert.

11.Die Kinder erhielten Hungerrationen. Das Frühstück bestand aus einem Stück Brot mit geringem Nährwert und einem Becher Kaffeeersatz aus Eicheln. Zum Mittagessen gab es (eine) Suppe aus Gemüseschalen und Pflanzenabfällen: Kohlrüben, Kohl, Rote Bete, Spinat oder Grünkohl. Das Abendessen ähnelte dem Frühstück, obwohl/wobei es manchmal nicht genug Brot für die Häftlinge gab. Einige Kinder, deren Familien frei waren, konnten auf Lebensmittelpakete zählen, die von zu Hause geschickt wurden. Leider wurden diese in vielen Fällen von den Lagermitarbeitern geplündert.

12.Die Lebensbedingungen der Kinder im Polen-Jugendverwahrlager waren praktisch die gleichen wie die der erwachsenen Häftlinge in den Konzentrationslagern. Dreck und Insekten waren im Lager an der Tagesordnung. Die Kinder waren gezwungen, in unbeheizten Räumen zu schlafen, die meisten von ihnen in Baracken auf Etagenpritschen. Die kleinen Häftlinge erkrankten häufig an Krankheiten wie Typhus, Lungenentzündung, Bronchitis, Blasen- und Nierenentzündung, Tuberkulose, Krätze, Skorbut und Trachom.

13.Die Kinder wurden gezwungen, jeden Tag von frühmorgens bis abends zu arbeiten. Die kleinen Häftlinge arbeiteten in den Werkstätten auf dem Lagergelände oder verrichteten Arbeiten zur Erhaltung des Lagers. Einige Mädchen wurden zur landwirtschaftlichen Arbeit in der wirtschaftlichen Außenstelle des Polen-Jugendverwahrlagers in Dzierzazna bei Görnau gezwungen.

14.Im Lager herrschte ein Bestrafungssystem. Die Strafen wurden bei Verstößen gegen die Lagerdisziplin oder für „unzureichende“ Arbeitsleistung verhängt. Kinder wurden mit Schlägen bestraft, ihre ohnehin schon mageren Rationen wurden gekürzt oder sie mussten in Isolationshaft. Auf dem Lagergelände gab es auch eine so genannte „Strafkompanie“ für Kinder, die bei reduzierten Essensrationen schwerste Arbeiten verrichten mussten.

15.Das erste Kind, das im Polen-Jugendverwahrlager starb, war wahrscheinlich die 13-jährige Urszula Kaczmarek aus Posen (sie starb am 9. Mai 1943).

16.Epidemien, Prügelstrafen und Hunger im Lager führten zum Tod von Kindern, deren Leichen auf dem Römisch-Katholischen St.-Adalbert von Prag-Friedhof in Lodz, ul. Kurczaki 81 begraben wurden, oft ohne ihre Familien über den Termin der Beisetzung zu informieren.

17.Die genaue Zahl der Kinder, die im Polen-Jugendverwahrlager waren und die Zahl der Todesopfer im Lager konnten bisher nicht ermittelt werden, unter anderem aufgrund der Tatsache, dass die Deutschen Beweise für die Verbrechen beseitigt haben. Ältere Schätzungen gehen von über zehntausend Häftlingen aus. Neueren Erkenntnissen zufolge forderte das Lager fast 200 Menschenleben, wobei insgesamt zwischen 2.000 und 3.000 Kinder gefangen gehalten worden waren. Möglicherweise wird es nie möglich sein, das tatsächliche Ausmaß der im Lager begangenen Verbrechen genau zu bestimmen.

18.Das Lager war bis zum 18. Januar 1945 besetzt, als das Lagerpersonal das Gelände verließ, die Tore offen ließ und flüchtete.