back...Dr Roman Hrabar
Roman Hrabar wurde am 28. März 1909 in Kolomea, in dem von Österreich vereinnahmten Gebiet, geboren. Seine Eltern waren Stefan und Wanda Hrabara. Er erhielt eine fundierte Ausbildung und nahm unter anderem Klavierunterricht in Wien.
In den Jahren von 1928 bis 1932 studierte er Rechtswissenschaften an der Jan-Kazimierz-Universität in Lemberg und an der Jagiellonen-Universität in Krakau. Zwei Jahre nach dem Studienabschluss zog die Familie Hrabar nach Schlesien. Roman Hrabar nahm eine Stelle
im Bergamt an.
Kurz vor dem Zweiten Weltkrieg erhielt er ein Engagement bei der Hauptstaatsanwaltschaft [Prokuratoria Główna] in Warschau. Während der Besatzungszeit absolvierte er ein Doktorandenstudium an der geheimen Universität. Vor dem Ausbruch des Warschauer Aufstandes 1944 legte er sein Doktorexamen ab. Die Grundlage für die Erlangung der Doktorwürde war eine Dissertation im Handelsrecht.
Nach der Niederschlagung des Warschauer Aufstands ging er nach Krakau. Dort wurde er von der Gestapo verhaftet und im Gefängnis Montelupich inhaftiert. Wenige Tage nach dem Abzug der Nazis aus Schlesien im Februar 1945 kehrte er nach Kattowitz zurück und übernahm den Posten des Leiters des Amtes für Arbeit und soziale Wohlfahrt in Kattowitz. Viele der Bittsteller baten um Hilfe bei der Suche nach ihren Kindern, die ihnen während des Krieges von den Deutschen weggenommen worden waren.
Dies war ein entscheidender Moment in seinem Leben, denn zu diesem Zeitpunkt wurde er zum ersten Mal offiziell mit dem Problem der germanisierten Kinder konfrontiert. Im März 1947 wurde er zum Regierungsbevollmächtigten für die Rückforderung Polnischer Kinder aus Deutschland ernannt.
Roman Hrabar reiste nach Deutschland und nahm die Zusammenarbeit mit der Delegation des Polnischen Roten Kreuzes in Deutschland und der Nothilfe- und Wiederaufbauverwaltung der
Vereinten Nationen (UNRRA) auf, die seit 1945 nach Deutschland deportierte Kinder suchte und zurückbrachte. Er begann seine Mission in Bayern – in Regensburg – und verlegte dann sein Büro nach Ludwigsburg und Berlin. Damals wurde die Rückführung von 25 Kindern aus dem Schloss Hubertus als großer Erfolg gewertet, da sich das Personal des Waisenhauses geweigert hatte, sie auszuhändigen, weil sie die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen.
Innerhalb von drei Jahren gelang es Hrabar, Tausende von Kindern zu finden
und ihren Familien in Polen zurückzugeben. Unter ihnen war Alodia Witaszkówna, die Tochter des Arztes Dr. Franciszek Witaszek, der von den Deutschen wegen Diversionsakten ermordet wurde. Alodia und ihre Schwester Daria wurden verhaftet und in das deutsche Konzentrationslager für polnische Kinder an der ul. Przemysłowa in Lodz und anschließend in das Gaukinderheim in Kalisch gebracht. Die Vor- und Nachnamen der Mädchen wurden geändert – aus Alodia wurde Alice Wittke und aus Daria wurde Dora Wittke. Sie wurden getrennt und dann bei verschiedenen Pflegefamilien untergebracht. Hrabars Erfahrungen mit der Rückforderung germanisierter Kinder wurden im Achten Nürnberger Prozess, an dem er teilnahm, verwertet.
Im Jahr 1948 kehrte er nach Polen zurück und begann, für das Ministerium für Arbeit
und Soziales zu arbeiten. In den 50er Jahren begann er, als Rechtsanwalt in Kattowitz zu praktizieren.
Die Behörden in Warschau schlossen das Rückforderungsverfahren im Jahr 1950 ab. Zwischen 1946 und 1950 wurden nur circa 30 Tausend der wahrscheinlich fast 200 Tausend deportierten Kinder nach Polen zurückgebracht.
Im Jahr 1969 wurde Hrabar vom Justizministerium zum Delegierten bei den Vereinten Nationen ernannt, um die NS-Verbrechen zu untersuchen. Er arbeitete eng mit der Hauptkommission zur Untersuchung von NS-Verbrechen in Polen zusammen, deren Mitglied er war. Als einer der wenigen Fachleute in Polen befasste er sich mit dem Thema des Kindermartyriums. Er war auf dem Gebiet der Forschung über die Verbrechen an den Kindern während des Zweiten Weltkriegs tätig. Im Jahr 1971 verteidigte er am Schlesischen Wissenschaftlichen Institut in Kattowitz seine zweite Doktorarbeit mit dem Titel Polenlager: Nazi-Lager für die polnische Bevölkerung in Schlesien 1942-1945 [Polenlagry. Hitlerowskie obozy dla ludności polskiej na Śląsku 1942-1945].
Zwischen 1972 und 1974 wurde er in seiner Eigenschaft als Sachverständiger im berüchtigten Prozess gegen Eugenia Pohl, eine Wachfrau des Lagers an der ul. Przemyłowa
in Lodz, geladen. Er hörte auch nicht mit der Suche nach den geraubten Kindern, die inzwischen erwachsen waren, auf.
Im Jahr 1985 wurde er mit dem Orden des Lächelns ausgezeichnet. Während der Preisverleihung erinnerten sich die Teilnehmenden an seine Worte: „Ich habe meine Seele den Kindern anvertraut.” Neben seiner Tätigkeit, die sich ausschließlich auf Rückforderungsfälle und die Rechtsanwaltstätigkeit konzentrierte, schrieb Roman Hrabar Gedichte und war Autor von Radiohörspielen. Er verfasste Artikel und Monographien über das Martyrium der Kinder, darunter: Lebensborn beziehungsweise Quelle des Lebens [Lebensborn, czyli źródło życia](1980), Janitscharen des 20. Jahrhunderts [Janczarowie XX wieku] (1983) oder Die zum Untergang Verdammten [Skazane na zagładę] (1989). Bekannte und Mitarbeitende erinnerten sich an ihn als einen außergewöhnlich bescheidenen und hilfsbereiten Mann, der sich nie weigerte, jemandem zu helfen.
Roman Hrabar starb am 28. September 1996 im Alter von 87 Jahren.
Im Jahr 2019 produzierte die Schlesische Rechtsanwaltskammer in Zusammenarbeit mit der Kattowitzer Niederlassung des Instituts für Nationales Gedenken [Instytut Pamięci Narodowej, IPN] einen Film über Roman Hrabar, der in der Reportagereihe „Archive der Anwaltschaft” [„Archiwa Palestry”] erschien.