back...Die Anordnung von Arthur Greiser, mit der die Vergabe bestimmter Namen an Kinder angeordnet wurde
Während des Zweiten Weltkriegs nahmen die Repressionen der Besatzungsmächte sehr unterschiedliche Formen an und betrafen viele Bereiche des öffentlichen, aber auch des privaten Lebens. So verbaten die deutschen Besatzer den Aufenthalt an öffentlichen Orten und kennzeichneten Parkbänke, Straßenbahnwaggons oder Gaststätten mit dem Schild Nur für Deutsche,Ehen zwischen Polen und Deutschen wurden verboten. Auch Kinder waren besonderen Formen der Unterdrückung unterworfen.
Am 1. November 1941 ordnete der Reichsstatthalter des Warthelandes Arthur Greiser an, unter Berufung auf eine Anordnung des Reichsinnenministers, neugeborenen Kindern bestimmte Vornamen zu geben, die nach dem Willen der Besatzer stigmatisierend sein und deutlich machen sollten, dass der Träger ein Untertan der „Herrenrasse” war. Der Anordnung war ein Verzeichnis mit erlaubten Vornamen beigefügt. Bei ihrer Durchsicht kann man feststellen, dass die Vornamen slawischen Charakters waren, z. B. Zbigniew oder Bogumiła, oft auch sehr ungewöhnlich, z. B. Chleb, Ubysław oder Wszegniew. Eine vollständige Liste der Vornamen finden Sie beim West-Institut (Instytut Zachodni) unter der Signatur I.Z. Dok. I-48.
Neben der Anordnung, den polnischen Kindern Vornamen aus dem angegebenen Verzeichnis zu geben, verfügte der erste Unterabschnitt von Greisers Anordnung auch, dass sie die Vornamen Kazimierz oder Kazimiera erhalten müssen. In der Praxis war die Reihenfolge der amtlichen Einträge jedoch willkürlich. Punkt drei des Dokuments betraf die Namensgebung für jüdische Kinder. Eine Kopie der Anordnung von Arthur Greiser befindet sich im Staatsarchiv (Archiwum Państwowe) in Kalisz unter der Signatur 1934.